Organe
Organe
Als oberstes Organ sorgt der Stiftungsrat für die Wahrung des Stiftungszwecks. Er übt die Oberaufsicht über die Tätigkeit der Organe aus. Der Stiftungsrat besteht aus folgenden Personen
Als oberstes Organ sorgt der Stiftungsrat für die Wahrung des Stiftungszwecks. Er übt die Oberaufsicht über die Tätigkeit der Organe aus. Der Stiftungsrat besteht aus folgenden Personen