Grundsätzlich setzt sich die Karl Näf Stiftung für kleine Organisationen und innovative Projekte ein. Zudem muss jeder Zuschuss an ein konkretes Projekt gebunden sein.
Ein Gesuch soll die folgenden Themen behandeln:
Das Gesuch soll in der oben erwähnten Gliederung erstellt werden und auf maximal fünf A4-Seiten (Word/PDF) zusammengefasst werden. Weitere Unterlagen und Informationen dürfen zusätzlich als Anhang beigelegt werden. Die Dokumente sind auf elektronischem Weg einzusenden (siehe Kontakt ).
Ihr Antrag wird formell geprüft (Vollständigkeit Unterlagen, Einhaltung Stiftungszweck) und dann dem Stiftungsrat zum Beschluss vorgelegt. Stiftungsratssitzungen finden vierteljährlich statt. Auch wenn das Projekt einem Teilzweck entspricht, besteht kein Anspruch auf Zuschüsse. Vor einer konkreten Zusage, kann der Stiftungsrat bei Bedarf weitere Unterlagen einverlangen, das Projekt besichtigen oder ein externes Gutachten einholen.
Wir freuen uns auf Ihre Projekte!